Wenn es für Sie zutrifft, beantragen Sie staatliche Familien-förderung durch Mutterschafts-, Eltern- oder Kindergeld, prüfen Sie ob Kinderfreibetrag oder ein BEA-Freibetrag zur unterstützenden Finanzierung der Betreuung, Erziehung und Ausbildung des Kindes, ob Wohngeld, Kinderzuschlag, Bildungszuschuß oder Leistungen zu Bildung und Teilhabe in Frage kommen.
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