Gewisse Beiträge sollten Sie statt in Raten jährlich zahlen. Wenn Sie Beiträge z.B. für Ihre Versicherungen unterjährig – also halb- oder vierteljährlich – oder monatlich bezahlen, stellen die Gesellschaften einen Ratenzahlungszuschlag in Rechnung. Dieser kann bei monatlicher Beitragszahlung bis zu 10% betragen. Zahlen Sie also besser en bloc den Jahresbeitrag. Legen Sie hierfür monatlich einen festen Betrag als Reserve zurück (siehe oben) und sparen sie die Zuschläge für Ratenzahlung
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